Helvetik. Verordnung gegen die Viehseuche
Helvetik. Verordnung gegen die Viehseuche
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Helvetik. [Verordnung der Verwaltungskammer des Kantons Waldstaedte gegen die Viehseuche]. …Wir verordnen hiemit nach Anhoerung des Berichts der Sanitaetskommission folgendes: I) In den ersten acht Tagen nach Bekanntmachung…soll ein jeder, welcher Vieh besitzt, der Munizipalitaet seines Orts die Gattung und Anzahl desselben und den Ort wo es sich befindet, sey es auf Alpen, Weyden, Allmeinden, Staellen oder wo es wolle, in Treuen und bey seiner Verantwortlichkeit anzeigen… (Zug, 1800). Gefalt. Anschlagplakat, ca 50 : 40 cm.
Unser Preis: CHF 90,-- |
